Facebook-Mainzer-Staatskanzlei-Rueckkanalverbot-1Eine aktuelle Diskussion zur Facebook-Kommunikation: Die Gemüter sind aktuell heftig erregt über den Datenschutzbeauftragten Edgar Wagner, der Ministerien und Behörden beim Facebook-Auftritt der Mainzer Staatskanzlei ein „Rückkanalverbot“ anrät, dh. ein Antworten auf Anfragen und Kommentare untersagen will.

Meiner Meinung nach wird in den vielen Diskussionen darüber vernachlässigt, dass Kommunikation und Dialog IMMER stattfinden, unabhängig davon, ob man sie bewusst betreibt oder nicht. Schon Paul Watzlawick hat treffend postuliert: „Man kann nicht nicht kommunizieren“ (Metakommunikatives Axiom).

Dies trifft umso pointierter für Social Media Plattformen zu, da diese als Kommunikationskanal ausgelegt sind und von den Teilnehmern so verstanden werden. So auch bei der Facebook-Kommunikation: Ein Nichtantworten auf Anfragen ist hier ein sehr „laut und deutlich“ wahrnehmbares kommunikatives Verhalten, sozusagen ein Brüllen. Jeder von uns kennt dessen Wirkung in einem Dialog („… danke, keine Antwort ist auch eine Antwort!„).

Es ist deshalb gar nicht die Frage, ob es moralisch legitim ist, eine Social Media Plattform wie Facebook unidirektional zu benutzen, denn der Rückkanal ist selbstverständlich immer präsent und lässt sich nicht verbieten. Die Frage ist, wie man diesen Rückkanal bedient und in welcher Form man darüber die Kommunikation gestaltet. Das gilt für die Mainzer Staatskanzlei genauso wie für jedes andere Unternehmen und jede Einzelperson.

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